Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.04.2000
- 32 C 3141/99-84 -
Verspätetes Eintreffen des Reisegepäcks rechtfertigt Reisepreisminderung von 25 % pro Tag
Fehlendes Urlaubsgepäck rechtfertigt regelmäßig die Minderung - bei der Minderungsquote kommt es aber auf den Einzelfall an
Das Fehlen eines Reisekoffers kann zur Reisepreisminderung berechtigen, wenn dadurch die betreffenden Reisetage beeinträchtigt werden. Grundsätzlich berechtigt fehlendes Urlaubsgepäck zu einem Minderungssatz von 20 % bis 25 % pro betroffenem Urlaubstag. Dies entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main in Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
Der Kläger hatte mit seiner Ehefrau an einer Rundreise durch Südafrika teilgenommen. Während
Fehlen des Reisegepäcks berechtigt nur zur Minderung hinsichtlich der tatsächlich betroffenen Urlaubstage
Das Amtsgericht Frankfurt am Main gab ihm Recht - jedoch nur hinsichtlich
Fehlendes Reisegepäck trübt Reisefreude nur an den betroffenen Tagen - nicht aber vorher oder nachher
Nur an vier von elf vollen Reisetagen habe
Bei heißen Temperaturen ist fehlende Möglichkeit zum Wäschewechsel besonders gravierend
Die angemessene Minderungsquote könne daher nur unter Zugrundelegung
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.03.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Frankfurt am Main (vt/we)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10986
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10986
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.