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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 11.06.1987
- 33 C 1229/87 - 26 -
Bei fehlender Schließbarkeit der Wohnungseingangstür darf der Mieter auf Kosten des Vermieters den Einbau einer neuen Tür in Auftrag geben
Wegen der Gefahr eines Diebstahls besteht ein dringendes Interesse des Mieters an sofortiger Beseitigung des Mangels
Schließt eine Wohnungseingangstür nicht mehr, so darf der Mieter ohne weitere Benachrichtigung des Vermieters den Einbau einer neuen Tür in Auftrag geben. Die dadurch entstandenen Kosten kann er vom Vermieter ersetzt verlangen. Denn aufgrund der Gefahr eines Diebstahls besteht ein dringendes Interesse an der sofortigen Beseitigung des Mangels. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt a. M. hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 1986 teilte der Mieter einer Wohnung seiner Hausverwaltung mit, dass sich seine
Anspruch auf Ersatz der Kosten für Beauftragung des Schlüsselnotdienstes bestand
Das Amtsgericht Frankfurt a. M. bejahte zunächst einen Anspruch auf Ersatz der Kosten nach § 538 Abs. 2 BGB (neu: § 536 a Abs. 2 Nr. 1 BGB) für die
Anspruch auf Kostenerstattung wegen Einbau der neuen Wohnungseingangstür
Dem Mieter habe nach Auffassung des Amtsgerichts zudem ein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.10.2014
Quelle: Amtsgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/WuM 1988, 157/rb)
Jahrgang: 1988, Seite: 157 WuM 1988, 157
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Dokument-Nr. 18968
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