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Amtsgericht Gießen, Urteil vom 23.11.2020
- 47 C 19/20 -
Anspruch auf Mieterwechsel bei studentischer Wohngemeinschaft
Ablehnung nur aus wichtigem in der Person des neuen Mieters liegenden Grundes
Ist es für den Vermieter erkennbar, dass er einen Mietvertrag mit einer studentischen Wohngemeinschaft abschließt, besteht für die Mieter ein Anspruch auf Auswechselung einzelner Mieter. Der Vermieter kann den Mieterwechsel nur ablehnen, wenn ein in der Person des neuen Mieters liegender wichtiger Grund vorliegt. Dies hat das Amtsgericht Gießen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit einigen Jahren bewohnten wechselnde Studenten eine in Hessen liegende 3-Zimmer-Wohnung. Die Auswechselung einzelner Mieter war dabei stets unproblematisch. Ende 2018/Anfang 2019 wurde das Mietshaus verkauft. Nachdem eine der Mieterinnen im Januar 2019 aus der Wohnung auszog, stritten sich die Mieter mit dem neuen Vermieter über die Möglichkeit des Einzugs eines neuen Mieters. Der Vermieter lehnte den
Anspruch auf Mieterwechsel innerhalb studentischer Wohngemeinschaft
Das Amtsgericht Gießen entschied gegen den Vermieter. Die
Zurechnung der Kenntnis von Abschluss eines Mietvertrag mit Wohngemeinschaft
Aus den Umständen des Vertragsschlusses ergebe sich nach Ansicht des Amtsgerichts, dass die ursprüngliche Vermieterin wusste, dass sie einen Mietvertrag mit einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.08.2021
Quelle: Amtsgericht Gießen, ra-online (zt/WuM 2021, 416/rb)
- Bei Wohngemeinschaft besteht Anspruch aus Austausch einzelner Mieter
(Landgericht Darmstadt, Beschluss vom 15.08.2019
[Aktenzeichen: 6 S 21/19]) - Bei einer Wohngemeinschaft besteht gegen Vermieter Anspruch auf Auswechselung einzelner Mieter
(Amtsgericht Greifswald, Urteil vom 16.08.2018
[Aktenzeichen: 45 C 39/18])
Jahrgang: 2021, Seite: 416 WuM 2021, 416
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Dokument-Nr. 30684
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