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Amtsgericht Hannover, Urteil vom 07.11.2014
- 541 C 4432/14 -
Zeiten zum rechtzeitigen Erscheinen zur Abfertigung dürfen nicht auf der Homepage der Fluggesellschaft stehen
Informationen zum Zeitpunkt des Erscheinens müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen
Ein Fluggast hat sich spätestens 45 Minuten vor Abflug zur Abfertigung einzufinden. Eine andere Zeit muss dem Fluggast schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt werden. Eine Information über die Homepage der Fluggesellschaft genügt daher nicht. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Frau im Mai 2013 einen Flug von Hannover nach Istanbul gebucht. 52 Minuten vor dem Abflug fand sie sich zur
Anspruch auf Ausgleichszahlung wegen Verweigerung der Beförderung bestand
Das Amtsgericht Hannover entschied zu Gunsten der Frau. Ihr habe nach Art. 7 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b der
Kein verspätetes Erscheinen der Frau
Die Frau habe sich nach Auffassung des Amtsgerichts nicht zu spät zur
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.04.2015
Quelle: Amtsgericht Hannover, ra-online (zt/RRa 2015, 83/rb)
Jahrgang: 2015, Seite: 83 RRa 2015, 83
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Dokument-Nr. 20931
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