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Amtsgericht Köpenick, Urteil vom 07.10.2011
- 7 C 1005/11 -
NPD darf weiter behaupten, die DVU sei mit ihr "verschmolzen"
Ein DVU Gebietsverband verklagte die NPD
Die NPD darf auf ihrer Internetseite schreiben, dass sie mit der DVU verschmolzen ist. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köpenick hervor.
Ohne Erfolg hat sich ein Gebietsverband der DVU kürzlich mit einem Eilantrag vor dem Amtsgericht Köpenick gegen eine Veröffentlichung zum Zusammenschluss von DVU und
Amtsgericht: Wahrheitswidrigkeit der veröffentlichten Äußerung nicht dargelegt
Dem ist das Amtsgericht in seinem Beschluss vom 7. Oktober 2011 nicht gefolgt. Der Gebietsverband sei schon nicht in eigenen Rechten verletzt, weil allenfalls die Bundespartei betroffen sei. Es sei aber auch die Wahrheitswidrigkeit der veröffentlichten Äußerung nicht dargelegt.
Parteien haben Verschmelzungsvertrag geschlossen
Unstreitig hätten beide Parteien, jeweils vertreten durch ihre Bundesvorsitzenden, einen Verschmelzungsvertrag geschlossen. Die jeweiligen Bundesparteitage hätten entsprechende Beschlüsse gefasst. Dass hierzu ein Anfechtungsrechtsstreit vor dem Landgericht München anhängig sei, besage inhaltlich nur, dass Mitglieder oder Gliederungen der DVU die Wirksamkeit der Beschlussfassung entgegenträten, nichts über die Wirksamkeit selbst.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Köpenick (pm/pt)
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Dokument-Nr. 12598
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