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Amtsgericht Landstuhl, Urteil vom 09.02.2024
- 3 OWi 4211 Js 11910/23 -
Drohender Verlust des Arbeitsplatzes rechtfertigt grundsätzlich kein Absehen vom Regelfahrverbot
Unzulässiges Berufen auf Notwendigkeit der Fahrerlaubnis bei bewusstem Riskieren eines Fahrverbots
Der drohende Verlust des Arbeitsplatzes rechtfertigt grundsätzlich kein Absehen vom Regelfahrverbot. Wer bewusst durch mangelnde Verkehrsdisziplin riskiert, die Fahrerlaubnis zu verlieren, kann sich auf deren Notwendigkeit nicht nachträglich berufen. Dies hat das Amtsgericht Landstuhl entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2023 überschritt ein Autofahrer in einem Baustellenbereich auf der A 62 in Richtung Trier die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 53 km/h. Der daraufhin im August 2023 erlassene Bußgeldbescheid legte dem Autofahrer nicht nur eine Geldbuße, sondern auch ein Regelfahrverbot von einem Monat auf. Gegen den Bußgeldbescheid ging der Autofahrer gerichtlich vor. Er verwies darauf, dass er aus beruflichen Gründen auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist. Ohne diese werde er seinen neuen, im November 2023 angetretenen Job verlieren.
Kein Absehen von Regelfahrverbot wegen unzumutbarere Härte
Das Amtsgericht Landstuhl entschied gegen den Betroffenen. Ein Absehen vom Regelfahrverbot wegen einer unzumutbaren Härte komme nicht in Betracht. Es sei zu beachten, dass der Betroffene einen vorsätzlichen Verstoß gegen die
Möglichkeit der Ableistung des Fahrverbots vor Antritt der Arbeitsstelle
Zudem verwies das Amtsgericht darauf, dass es dem Betroffenen möglich war, das einmonatige
Keine existenzvernichtende Härte durch Fahrverbot
Schließlich sah das Amtsgericht auch keine existenzvernichtende Härte durch das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.06.2024
Quelle: Amtsgericht Landstuhl, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 34027
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