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Amtsgericht Lutherstadt Wittenberg, Beschluss vom 08.04.2021
- 5 F 140/21 EASO -
Maskenpflicht für Schulkinder rechtfertigt keine kinderschutzrechtlichen Maßnahmen durch das Familiengericht
Maskenpflicht begründet keine Kindeswohlgefährdung
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Schulkinder rechtfertigt keine kinderschutzrechtlichen Maßnahmen durch das Familiengericht gemäß § 1666 BGB. Denn die Maskenpflicht begründet keine Kindeswohlgefährdung. Dies hat das Amtsgericht Wittenberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einer Grundschule in Sachsen-Anhalt mussten die Schulkinder seit März 2021 während des Präsenzunterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Mutter zweier
Keine Kindeswohlgefährdung durch Maskenpflicht
Das Amtsgericht Wittenberg lehnte die Ergreifung kinderschutzrechtlicher Maßnahmen nach § 1666 BGB ab. Unabhängig davon, dass das Familiengericht nicht die Rechtmäßigkeit der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.04.2021
Quelle: Amtsgericht Wittenberg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 30173
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