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Amtsgericht Magdeburg, Urteil vom 29.11.2017
- 150 C 518/17 -
Eigentümer muss Ablegen kostenloser Zeitungen vor seiner Haustür nicht hinnehmen
Ablage von Anzeigenblättern gegen den erklärten Willen des Hauseigentümers stellt nicht hinzunehmenden Eingriff in dessen Eigentum dar
Das Amtsgerichts Magdeburg hat entschieden, dass es die Herausgeberin eines kostenlosen Anzeigenblatts zu unterlassen hat, das zweimal wöchentlich erscheinende Anzeigenblatt vor den Hauseingängen des Eigentümers eines Mietshauses abzulegen oder durch Dritte ablegen zu lassen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist Eigentümer eines Mietshauses in Magdeburg. Das von der Beklagten herausgegebene und kostenlos verteilte Anzeigenblatt erscheint zweimal wöchentlich. Konnte es nicht in die Briefkästen der Mieter gesteckt werden, weil sich die Briefkästen im Haus befinden und die Hauseingangstür verschlossen war, wurden die Anzeigenblätter vor die
Gericht bejaht Unterlassungsanspruch des Klägers gegen Zeitungsherausgeberin
Das Amtsgericht Magdeburg sah in der wiederholten Ablage der Anzeigenblätter gegen den erklärten Willen des Klägers einen nicht hinzunehmenden Eingriff in dessen Eigentum, weshalb der Kläger gegen die Beklagte einen
Das Urteil des Amtsgerichts Magdeburg ist nach Rücknahme der hiergegen zunächst eingelegten Berufung rechtskräftig.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.07.2018
Quelle: Amtsgericht Magdeburg/ra-online
- Landgericht Magdeburg, Entscheidung
[Aktenzeichen: 1 S 389/17]
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Dokument-Nr. 26138
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