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Amtsgericht München, Urteil vom 13.03.2023
- 1114 Ds 68 Js 21916/22 -
Geldstrafe für gefälschte Studienbescheinigung
Verurteilung wegen Urkundenfälschung und „versuchter Steuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft“
Das Amtsgericht München verurteilte einen 27-jährigen Mann wegen versuchter Steuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft in Tateinheit mit Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 1200 Euro.
Der Angeklagte besuchte ab September 2018 eine Berufsoberschule in München, sein Vater erhielt monatlich
Reue und Schuldeinsicht strafmildernd
Das Gericht führte im Rahmen der Strafzumessung insbesondere wie folgt aus: Zugunsten des Angeklagten [spricht] das von Reue und Schuldeinsicht getragene
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.12.2023
Quelle: Amtsgericht München, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33534
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