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Amtsgericht München, Urteil vom 13.08.2018
- 1118 Ls 368 Js 139119/18 -
Anbau von Cannabis ausschließlich zum Eigenkonsum führt nach belegter Abstinenz hier zur Bewährungsstrafe
Kiffer baute 40 Jahre Cannabis zum Eigenkonsum an
Am 25.04.2018 verurteilte das zuständige Schöffengericht am Amtsgericht München einen 59 jährigen aus Garmisch-Partenkirchen, der von der Vermietung von Ferienwohnungen lebt, wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung. Dem Verurteilten wurde aufgegeben, für weitere 6 Monate sich Drogentests zum Nachweis fortbestehender Abstinenz zu unterziehen und 2.500 Euro in Raten an eine gemeinnützige Einrichtung für Drogenabhängige zu zahlen.
Der Verurteilte zog bis zu seiner vorläufigen Festnahme im Januar 2018 in seiner Wohnung in einer professionellen Aufzuchtanlage mindestens 19 Cannabispflanzen auf, die bereits einen Meter hoch und teilweise im erntereifen Zustand waren. Der nach Aberntung als Betäubungsmittel verwertbare Anteil betrug in ungetrocknetem Zustand 3,64 kg und in getrocknetem Zustand 1,164 kg. Zudem verwahrte er noch 2,684 kg
Feriengäste meldeten die Aufzuchtanlage
Die Aufzucht wurde aufgrund einer Anzeige von Feriengästen entdeckt, die mit ihren Kindern aufgrund des starken Marihuanageruchs vom Bezug der Ferienwohnung des Verurteilten Abstand genommen hatten. Auf ihre Beschwerden war ihnen entgegnet worden dass die Kinder dort doch besonders gut schlafen könnten.
Cannabisanbau seit 40 Jahren
Der Verurteilte räumte in der Hauptverhandlung wie schon bei seiner ersten polizeilichen Vernehmung die Tat vollständig ein und erklärte sie mit seinem seit dem zwölften Lebensjahr nahezu durchgängig weit überdurchschnittlichen Konsum von zuletzt rund 500 g
Rekordwerte bei Haaranalyse
Die seit 1993 mit Haaranalysen befasste Sachverständige gab an, dass es sich bei den hier erreichten Werten um die höchsten von ihr jemals festgestellten handele und diese durchaus mit den Angaben des Verurteilten zu seinem Konsum in Einklang zu bringen seien.
Der Verurteilte gab an in Griechenland wegen des Besitzes von einem Kilo aus der Türkei geholten Haschpulvers zu 10 Jahren Gefängnis verurteilt worden zu sein, von denen er vier habe verbüßen müssen. Er erklärte in seinem letzten Wort, vom Verfahren überwältigt zu sein.
Die vorsitzende Richterin begründete das Urteil des Schöffengerichts wie folgt: "Innerhalb des Strafrahmens war zu Gunsten des Angeklagten sein umfangreiches Geständnis und sein von Anfang an kooperatives Verhalten zu berücksichtigen. Weiter war zu seinen Gunsten zu berücksichtigen, dass aufgrund des langjährigen Missbrauchs von
Die Freiheitsstrafe könne auch zur Bewährung ausgesetzt werden: "…da der Angeklagte erstmals in Deutschland verurteilt wird und in der Hauptverhandlung einen reuigen und einsichtigen Eindruck machte. Er ist zudem (…) über die Vermietung von Ferienwohnungen als Einnahmequelle sozial integriert. Es liegen auch besondere Umstände (…) vor, da der nahezu sein ganzes Leben lang
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.10.2018
Quelle: ra-online, Amtsgericht München (pt/pm)
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Dokument-Nr. 26526
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