wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht München, Urteil vom 13.10.2006
231 C 20879/06 -

Offensichtliche Baustelle im Laden - Kunden müssen aufpassen

Inhaber hat Verkehrssicherungspflicht

Kunden, die einen Laden betreten, in welchem noch gebaut wird, müssen die Augen öffnen und aufpassen. Das musste eine Kundin erfahren. Sie war im Ladeneingang gestürzt. Das Amtsgericht München sprach ihr ein 50 prozentige Mitschuld zu.

An einem Nachmittag im September 2005 wollte die Klägerin das Geschäft der Beklagten betreten, um einzukaufen. Zu diesem Zeitpunkt befand sich der Eingangsbereich des Geschäftslokals der Beklagten noch im Bau, im Außenbereich der Eingangstüre fehlte der Belag. Außen- und Innenbereich waren durch eine Trennschiene abgetrennt, auf der sich die elektronisch gesteuerte Glasschiebetüre befand. Die Klägerin stolperte über die Trennschwelle und stürzte zu Boden. Dabei erlitt sie eine Brust-Wirbelsäulenprellung sowie eine Schulterprellung rechts. Zur Behandlung verordnete der Arzt Massagen, Akupunktur und Elektrowärmetherapie. Dies kostete der Klägerin 313,81 Euro.

Diese Kosten und ein Schmerzensgeld von 800 Euro wollte die Klägerin von der Beklagten, schließlich hätte diese die Unfallstelle nicht genügend gesichert. Die Beklagte lehnte eine Zahlung ab. Die Türschwelle sei erkennbar gewesen, eine Gefahrenstelle, die eine Absicherung erfordert hätte, habe nicht vorgelegen.

Die Amtsrichterin, die den Fall zu entscheiden hatte, sprach der Klägerin die Hälfte der Arztkosten und 300 Euro Schmerzensgeld zu.

Die Beklagte habe eine Gefahrenlage geschaffen. Der Außenbereich vor der Eingangstüre sei noch nicht gefliest gewesen. Dadurch habe sich zwischen Außen- und Innenbereich ein Niveauunterschied ergeben. Außen- und Innenbereich seien zusätzlich noch durch die Trennschiene der elektronischen Glastüre unterteilt worden. Damit habe die Beklagte eine Stolperfalle geschaffen. Sie hätte deshalb diejenigen Vorkehrungen treffen müssen, die nach den Umständen zur Beseitigung der Gefahr erforderlich und zumutbar sind. Diese Verkehrssicherungspflicht beziehe sich auch auf den Zu- und Abgangsbereich eines Geschäfts. Zumindest das Anbringen eines Warnschildes wäre daher erforderlich gewesen. Zu berücksichtigen sei allerdings, dass auch die Klägerin nicht genügend aufgepasst habe. Da die Baustelle als solches erkennbar war, hätte sie auch ihren Blick zum Fußboden richten müssen. Dies habe sie ersichtlich nicht getan, sonst wäre ihr die Stolperstelle aufgefallen. Deshalb sei von einem 50 % Mitverschulden auszugehen. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes sei darüber hinaus noch zu berücksichtigen, dass die Verletzungen zwar schmerzhaft, aber nicht schwerwiegend waren, die Klägerin war insbesondere auch nicht arbeitunfähig.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.05.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des AG München vom 23.04.2007

Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Sturz | stürzen | Verkehrssicherungspflicht | Warnhinweis | Warnschilder | Warnplakat

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 4180 Dokument-Nr. 4180

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil4180

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?