Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht München, Urteil vom 24.02.2009
- 282 C 26259/08 -
AG München: Einsicht in persönliche Krankenakte durch Krankenkasse zulässig
Einsichtsrecht durch Dritte mit medizinischem Sachverstand oft im Interesse des Patienten
Eine Einsichtnahme in eine Krankheitsakte und Pflegedokumentationen ist bei Einverständnis des Betroffenen auch durch Krankenkassen möglich. Das Einsichtsrecht in seine persönlichen Krankenakten ist kein so höchstpersönliches Recht, dass eine Übertragung auf Dritte unmöglich wäre. Dies entschied das Amtsgericht München.
Ein 88-jähriger, an fortgeschrittener
Entbindung von der Schweigepflicht
Darauf hin entband der
Pflegeheim weist auf beschränkte Informationspflicht gegenüber Krankenkassen hin
Das
Anspruch auf Akteneinsicht auf Krankenkasse übertragen
Der zuständige Richter des AG München gab der
In der Entbindung von der Schweigepflicht und der Genehmigung der Herausgabe der Unterlagen durch den insoweit berechtigten
Einschränkungen nur im Einzelfall bei besonderen Geheimhaltungsgründen
Das
Aus den sonstigen sozialrechtlichen Normen sei auch der Wille des Gesetzgebers nicht erkennbar, dass der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.11.2009
Quelle: ra-online, AG München
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 8700
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8700
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.