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Amtsgericht München, Urteil vom 22.10.2015
- 412 C 11331/15 -
Anbringen einer Parabolantenne an der Innenseite des Balkons nicht zu beanstanden
Parabolantenne stellt keine relevante Beeinträchtigung des Eigentums des Vermieters dar
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass das Aufstellen einer Parabolantenne auf dem Balkon ein zulässiger Mietgebrauch ist, solange dadurch die Rechte der Vermieterin nicht nennenswert beeinträchtigt werden.
Der beklagte
Parabolantenne ist nur mit Mühe an der Fassadenfront wahrnehmbar
Das Amtsgericht München wies die Klage jedoch ab. Die
Einsehen des Balkons ohnehin nahezu unmöglich
Das Gericht hat sich von der Situation auch über Google Maps einen Eindruck verschafft. Es handele sich um ein Hochhaus, in dessen unmittelbarer Umgebung keine anderen Wohngebäude zu verzeichnen sind. Die nächsten Gebäude befinden sich im Abstand von 60-100 Metern zum streitgegenständlichen Objekt. Im Wesentlichen ist das Gebäude der Klägerin von Grünflächen und der daran anschließenden Straße umgeben, so dass ein Einsehen des Balkons des Beklagten auf der Höhe des Balkons nach Auffassung des Gerichts - auch wegen des davor stehenden Baums- nahezu unmöglich sei.
Die Aufstellung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.05.2016
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
- Wohnungseigentümergemeinschaft darf generelles Verbot zur Aufstellung von Parabolantennen auf dem Balkon nicht mehrheitlich beschließen
(Landgericht Hamburg, Urteil vom 09.04.2014
[Aktenzeichen: 318 S 111/13]) - Aufstellen einer Parabolantenne auf Balkon ohne Substanzverletzung erlaubt
(Amtsgericht Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 22.01.2014
[Aktenzeichen: 409 C 169/12]) - Kein Anspruch des ausländischen Wohnungseigentümers auf Installation einer Parabolantenne bei vorhandenen Kabel- und Internetanschluss
(Landgericht Frankfurt am Main, Hinweisbeschluss vom 21.05.2013
[Aktenzeichen: 2-13 S 75/12, 2/13 S 75/12])
Jahrgang: 2016, Seite: 786 ZMR 2016, 786
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Dokument-Nr. 22572
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