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Amtsgericht München, Urteil vom 19.03.2015
- 412 C 29251/14 -
Unwahre Behauptung eines Mieters über Vermieter kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Grundlos falsche Behauptungen über Vermieter gegenüber anderen Mietern machen Fortsetzen des Mietverhältnisses unzumutbar
Die unwahre Behauptung einer Mieterin gegenüber Mitmietern, der Vermieter sei geldgierig und habe sie sexuell belästigt, kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dies entschied das Amtsgericht München.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 2. Dezember 2014 kündigte der
Vermieter kündigt Mieterin fristlos
Der
Amtsgericht gibt Räumungsklage statt
Die zuständige Richterin am Amtsgericht München gab dem
Vermieter kann Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden
Die Anschuldigungen der
Kurze Räumungsfrist für Mieterin zumutbar
Obwohl die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.09.2015
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
- Beleidigung von Mitarbeitern des Vermieters als "faul" und "talentfreie Abrissbirne" rechtfertigt nicht zwingend fristlose oder ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses durch Vermieter
(Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 30.01.2015
[Aktenzeichen: 216 C 461/14]) - Beleidigung des Vermieters als "promovierter Arsch" kann fristlose Kündigung rechtfertigen
(Amtsgericht München, Urteil vom 28.11.2014
[Aktenzeichen: 474 C 18543/14])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2016, Seite: 46 ZMR 2016, 46
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Dokument-Nr. 21638
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