Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht München, Urteil vom 12.08.2016
- 416 C 10784/16 -
Neuem Eigentümer einer Immobilie steht Recht auf erstmalige Wohnungsbesichtigung zu
Zum Recht des Neueigentümers auf Besichtigung einer vor dem Kauf nicht gesehenen Mietwohnung
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass dem neuen Eigentümer einer Wohnung gegenüber dem Mieter ein Recht auf erstmalige Besichtigung der Wohnung zusteht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls kaufte mit Kaufvertrag vom 5. Oktober 2015 ohne vorherige Besichtigung eine Wohnung in München und wurde am 4. Februar 2016 als
"(1) Der
(2) Will der
(3) Ist das Mietverhältnis gekündigt, so darf der
(4) Der
Mieter verweigert Zugang zur Besichtigung der Wohnung
Am 26. Februar 2016 kündigte der Kläger das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs. Da er die Wohnung bisher noch nie besichtigt hatte, teilte er dem
Eigentümer steht berechtigtes Interesse zur Besichtigung der Wohnung zu
Der neue
Die Regelung des Mietvertrags sei so zu verstehen, dass das Besichtigungsrecht nicht abschließend geregelt sei und in den dort aufgezählten Fällen jedenfalls ein Besichtigungsrecht bestehe.
Besichtigung kann nicht von Bezahlung defekter und neu angeschaffter Haushaltsgegenstände abhängig gemacht werden
Der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.04.2017
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24097
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24097
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.