wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern2.2/0/5(5)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Osnabrück, Urteil vom 17.07.1987
14 C 202/87 -

Mietvertragliches Tierhaltungsverbot steht stundenweisem Besuch eines Hundes mit Begleitung des Hundehalters nicht entgegen

Unzulässig ist Besuch des Hundes ohne Begleitung des Hundehalters

Trotz eines mietvertraglichen Tierhaltungsverbots ist es einem Mieter gestattet, für ein paar Stunden Besuch von einem Hund in Begleitung des Hundehalters zu bekommen. Unzulässig ist nur der Besuch des Hundes ohne Begleitung des Hundehalters. Dies hat das Amtsgericht Osnabrück entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Wohnung erhielt hin und wieder Besuch von einem Bekannten. Der Bekannte führte dabei seinen Schäferhund mit. Dem Vermieter war dies nicht recht. Er verwies auf das mietvertragliche Tierhaltungsverbot und untersagt daher den Besuch des Hundes. Der Fall kam schließlich vor Gericht.

Besuch eines Hundes für wenige Stunden in Begleitung mit Hundehalter zulässig

Das Amtsgericht Osnabrück entschied gegen den Vermieter. Zwar sei es zulässig gewesen die Tierhaltung und insbesondere die Haltung von größeren Hunden unter den gegebenen Umständen zu verbieten. Von diesem Verbot sei aber nicht der stundenweise Besuch eines Hundes in Begleitung mit dem Hundehalter umfasst gewesen. Da der Vermieter diese Besuche über einen langen Zeitraum geduldet habe, habe dies für die Zulässigkeit der Besuche gesprochen.

Verbot der Besuche ohne Begleitung des Hundehalters

Unzulässig sei dagegen nach Auffassung des Amtsgerichts gewesen, dass sich der Hund unabhängig vom Hundehalter in der Wohnung der Mieterin aufhält.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.10.2014
Quelle: Amtsgericht Osnabrück, ra-online (zt/WuM 1987, 380/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 1987, Seite: 380
WuM 1987, 380

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 19073 Dokument-Nr. 19073

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil19073

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 2.2 (max. 5)  -  5 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Remhagen schrieb am 29.10.2014

Zitat:"Verbot der Besuche ohne Begleitung des Hundehalters

Unzulässig sei dagegen nach Auffassung des Amtsgerichts gewesen, dass sich der Hund unabhängig vom Hundehalter in der Wohnung der Mieterin aufhält."

In welcher Zeit lebt der Richter/in des AG Osnabrück?

Selbstverständlich darf ich einen Hund auch ohne Anwesenheit des Halters stundenweise aufnehmen.

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?