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Amtsgericht Schwabach, Urteil vom 07.07.2000
- 1 C 300/97 -
Schadensersatz wegen Hypnose-Umfalls
Das Amtsgericht Schwabach hat einen Hypnotiseur zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 4.300 DM wegen fahrlässiger Körperverletzung gemäß § 823 Absatz 1 BGB verurteilt.
Der Hypnotiseur hatte im Rahmen einer Bühnenshow eine Zuschauerin so wirksam in Trance versetzt, dass die Frau „steif wie ein Brett" ohne jede Abwehrbewegung nach vorne auf den Steinfußboden aufschlug und sich im Gesicht verletzte.
Das Gericht ging nach Vernehmung eines Sachverständigen davon aus, dass der Beklagte tatsächlich hypnotische Effekte bei der Klägerin hervorgerufen hatte, die das Aufschlagen der Mitspielerin auf den Steinfußboden bewirkt hatten. Der Bühnen-Hypnotiseur hätte als Leiter der Show Vorkehrungen treffen müssen, um zu verhindern, dass die Beklagte zu Schaden kam. Das Gericht sah es als nicht ausreichend an, dass er nur eine Hilfsperson einsetzte, da er neben der Geschädigten auch noch sieben weitere Personen stehend in Trance versetzte hatte. Diese Hilfsperson war im übrigen mit dem Auffangen eines schwergewichtigen Mitspielers beschäftigt, als die Klägerin umfiel.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.03.2005
Quelle: ra-online, OLG Nürnberg (pm)
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Dokument-Nr. 3020
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