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Amtsgericht Wetzlar, Urteil vom 02.12.2008
- 38 C 1882/07 -
VG Wetzlar: Anspruch auf Schönheitsreparaturen verjährt
Gesetzliche Verjährungsfrist bei Renovierungsbedarf muss beachtet werden
Der Anspruch des Mieters auf die Durchführung von Schönheitsreparaturen verjährt nach drei Jahren. Dies entschied das Verwaltungsgericht Wetzlar.
Im zugrunde liegenden Fall klagte die
Mieterin hat nach acht Jahren keinen Anspruch mehr auf Schönheitsreparatur
Die Richter wiesen die Klage der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.09.2009
Quelle: ra-online, Mietrechtsanwälte
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Dokument-Nr. 8459
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