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Amtsgericht Emmendingen, Urteil vom 08.07.2014
- 5 Cs 350 Js 30429/13 -
Äußerung "Das ist doch Korinthenkackerei!" ist bei Streit um Knöllchen keine Beamtenbeleidigung
Benutzung starker und eindringlicher Ausdrücke zur plastischen Darstellung einer Rechtsposition von Meinungsäußerungsfreiheit umfasst
Fällt im Rahmen einer wörtlichen Auseinandersetzung wegen der Vergabe eines Knöllchens gegenüber einem Gemeindevollzugsbeamten die Äußerung: "Das ist doch Korinthenkackerei!", so liegt darin keine strafbare Beleidigung. Denn zur plastischen Darstellung einer Rechtsposition dürfen auch starke und eindringliche Ausdrücke verwendet werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Emmendingen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2013 entstand zwischen einem Gemeindevollzugsbeamten und einem Autofahrer ein Streit über die Vergabe eines Knöllchens. In diesem Zusammenhang fiel gegenüber dem Beamten die Äußerung: "Das ist doch Korinthenkackerei!". Der Autofahrer erhielt aufgrund dessen einen Strafbefehl wegen
Keine Strafbarkeit wegen Beleidigung
Das Amtsgericht Emmendingen verneinte eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.08.2014
Quelle: Amtsgericht Emmendingen, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 18725
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