wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Frankenthal, Urteil vom 12.04.2021
3a C 253/20 -

Während Virus-Pandemie sind Desinfektionskosten bei Reparatur des verunfallten Fahrzeugs vom Schadensersatz umfasst

Arbeitswerte und Stundensätze umfassen nur übliche Reinigungskosten

Kommt es wegen einer Virus-Pandemie bei der Reparatur eines Unfallfahrzeugs zu Desinfektionskosten, so sind diese Kosten vom Schadensersatz umfasst. In den Arbeitswerten und Stundensätzen sind nur die Kosten einer üblichen Reinigung inbegriffen. Dies hat das Amtsgericht Frankenthal entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach einem Verkehrsunfall im September 2020 in Frankenthal stritten ich die Unfallbeteiligten vor dem Amtsgericht Frankenthal unter anderem über die Erstattung von Desinfektionskosten, welche die Werkstatt dem Unfallgeschädigten in Rechnung gestellt hatte. Die Desinfektion diente dem Schutz vor dem Corona-Virus. Die Haftung des Unfallverursachers stand außer Streit.

Anspruch auf Erstattung der Desinfektionskosten

Das Amtsgericht Frankenthal entschied zu Gunsten des Unfallgeschädigten. Ihm stehe ein Anspruch auf Erstattung der Desinfektionskosten zu. Die von der Werkstatt vorgenommene und in Rechnung gestellte Desinfektionsmaßnahme sei für die Reparatur des Unfallfahrzeugs erforderlich gewesen. Die Desinfektion stelle eine erforderliche Maßnahme dar, Corona-Viren auf den vermeintlich kontaminierten Oberflächen des Fahrzeugs unschädlich zu machen.

Arbeitswerte und Stundensätze umfassen nur übliche Reinigungskosten

Bei den Desinfektionskosten handele es sich nach Auffassung des Amtsgerichts auch nicht um Gemeinkosten. Denn in den Arbeitswerten und Stundensätzen für die Reparatur seien allenfalls die Kosten für die übliche Reinigung des Fahrzeugs inbegriffen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.05.2021
Quelle: Amtsgericht Frankenthal, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 30293 Dokument-Nr. 30293

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil30293

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?