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Amtsgericht Mitte, Urteil vom 01.02.2012
- 29 C 54/10 -
Winterdienstvertrag ist rechtlich als Werkvertrag einzuordnen
Denn: Erfolgreiche Schnee- und Eisbekämpfung ist geschuldet und nicht bloße Tätigkeit
Ein Vertrag, der auf die winterliche Reinigungsarbeit gerichtet ist, stellt sich als ein Werkvertrag dar. Denn es wird keine bloße Tätigkeit, sondern die erfolgreiche Schnee- und Eisbekämpfung geschuldet. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Mitte hervor.
In dem zu Grunde liegenden Fall schlossen die Parteien einen Vertrag zur Übernahme der öffentlich-rechtlichen
Winterdienstvertrag ist ein Werkvertrag
Aus Sicht des Amtsgerichts Mitte sei ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.03.2013
Quelle: Amtsgericht Mitte, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2012, Seite: 408 GE 2012, 408
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Dokument-Nr. 15365
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