wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Straubing, Beschluss vom 23.08.2021
9 OWi 441/21 -

Scheiben­wischer­verwarnung wegen Parkverstoßes stellt keine Anhörung des Fahrzeughalters dar

Rechtswidrigkeit des Kostenbescheids wegen fehlender Anhörung

Eine Scheiben­wischer­verwarnung wegen eines Parkverstoßes stellt keine Anhörung des Fahrzeughalters dar. Ein nachfolgender Kostenbescheid wäre dann rechtswidrig. Dies hat Amtsgericht Straubing entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Tag im März 2021 wurde an einem Fahrzeug wegen eines Parkverstoßes eine sogenannte Scheibenwischerverwarnung angebracht. Nachfolgend erging gegen die Halterin des Fahrzeugs - eine Firma - ein Kostenbescheid. Dagegen erhob die Halterin Klage.

Rechtswidrigkeit des Kostenbescheids wegen fehlender Anhörung

Das Amtsgericht Straubing entschied zu Gunsten der Halterin. Der Kostenbescheid sei rechtswidrig, da eine Anhörung bzw. Halterbefragung unterblieben sei. Eine Anhörung des Halters sei nicht in der Scheibenwischerverwarnung zu sehen. Es sei nicht ausreichend gewährleistet, dass die Verwarnung zur Kenntnis des Halters gelangt. Dieser habe nicht immer die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug. Für den Fahrer wiederum sei nicht zu überblicken oder einsehbar, wer als Halter des Fahrzeugs zu benachrichtigen ist.

Keine Halterbefragung trotz Erhalts der Scheibenwischerverwarnung

Selbst bei Erhalt der Scheibenwischerverwarnung müsse der Halter nach Auffassung des Amtsgerichts nicht davon ausgehen, dass die Verwarnung zugleich als Aufforderung zu verstehen ist, den wahren Fahrer zu benennen. Es sei für einen rechtsunkundigen Laien nicht zweifelsfrei zu erkennen, dass zugleich eine Anhörungsmöglichkeit besteht.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.11.2021
Quelle: Amtsgericht Straubing, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 31003 Dokument-Nr. 31003

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss31003

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Dennis Langer schrieb am 06.11.2021

Waren denn tatsächlich nur die Scheiben­wischer­ des Kraftfahrzeugs falsch geparkt?

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?