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Anwaltsgerichtshof Hamm, Urteil vom 29.05.2015
- 1 AGH 1/15 -
Rechtsanwalt muss Handakten herausgeben
Anlassloses Zurückhalten von Handakten stellt gravierendes Fehlverhalten eines Rechtsanwalts dar
Das anwaltliche Berufsrecht verpflichtet einen Rechtsanwalt, nach der Beendigung eines Mandats die von ihm geführten Handakten herauszugeben, wenn der Mandant diese zur weiteren Verfolgung seiner Rechtsangelegenheiten benötigt und die dem Anwalt zustehende Vergütung entrichtet hat. Dies entschied der Anwaltsgerichtshof Hamm.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der berufsrechtlich angeschuldigte, heute 45-jährige
Gericht bejaht berufsrechtliche Pflicht zur Herausgabe von Handakten
Nach der - nunmehr geänderten - Rechtsprechung bejaht der Anwaltsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen neben der zivilrechtlichen jetzt auch eine berufsrechtliche Pflicht zur
Anlassloses Zurückhalten von Handakten ungerechtfertigt
Das anlasslose Zurückhalten von Handakten stelle, so der Anwaltsgerichtshof, ein gravierendes Fehlverhalten des angeschuldigten Rechtsanwalts dar. Denn der Mandant übergebe dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.09.2015
Quelle: Anwaltsgerichtshof Hamm/ra-online
- Anwalt kann in Einzelfällen bis zu 500,- Euro/Stunde verlangen
(Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 26.04.2010
[Aktenzeichen: 5 U 1409/09]) - Rechtsanwalt darf bei mehrfachen unvernünftigen Hinwegsetzen über seinen Rat Mandat niederlegen
(Amtsgericht München, Urteil vom 28.05.2008
[Aktenzeichen: 222 C 30394/07])
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Dokument-Nr. 21553
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