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Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven, Urteil vom 06.10.2011
- 1 Ca 1309/10 -
Stellenabsage wegen fehlendem Arbeitszeugnis begründet Schadenersatzanspruch gegen ehemaligen Arbeitgeber
Verletzung der Zeugnispflicht liegt vor
Stellt trotz mehrfacher Aufforderung der ehemalige Arbeitgeber kein Arbeitszeugnis aus und kommt es wegen dem fehlenden Zeugnis zu Absagen auf eine Bewerbung, so begründet dies einen Schadenersatzanspruch gegen den ehemaligen Arbeitgeber. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Arbeitnehmer gekündigt. Nachfolgend erhielt der Arbeitnehmer trotz mehrfacher Aufforderung kein Arbeitszeugnis. Dennoch bemühte er sich um ein neues
Arbeitgeber war verpflichtet Zeugnis zu erstellen
Das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven entschied zu Gunsten des Arbeitnehmers. Ihm habe ein Anspruch auf Schadenersatz zugestanden. Das Gericht führte zunächst aus, dass aufgrund der
Schadenersatzanspruch wegen Nichterteilung des Zeugnisses bestand
Dem Arbeitnehmer habe ein Schadenersatzanspruch wegen Nichterteilung des Zeugnisses zugestanden, so das Arbeitsgericht weiter. Dieser Anspruch könne sich wegen einer
Arbeitnehmer hat Ursächlichkeit zwischen fehlendem Zeugnis und erfolgloser Bewerbung zu beweisen
Behauptet ein Arbeitnehmer, er habe durch ein fehlendes Zeugnis einen
Höhe des Schadenersatzes ist entgangener Verdienst für sechs Wochen
Das Gericht ging schließlich bei der Höhe des Schadenersatzes von einem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.04.2013
Quelle: Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 14773
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