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Arbeitsgericht Köln, Beschluss vom 30.10.2008
- 14 BV 324/08 -
Gewerkschaft GNBZ ist nicht tariffähig
Mangelnde Gegnerunabhängigkeit
Die Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) ist nicht tariffähig. Zu diesem Ergebnis kam das Arbeitsgericht Köln und hat demgemäß dem Antrag der Gewerkschaft ver.di auf Feststellung der fehlenden Tariffähigkeit der GNBZ stattgegeben.
Die
Keine ausreichende soziale Mächtigkeit der Gewerkschaft
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.11.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des ArbG Köln vom 30.10.2008
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Dokument-Nr. 6932
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