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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.01.2011
- 2 AZR 9/10 -
BAG: Kündigung eines Hornisten wegen Verkleinerung des Orchesters zulässig
Kündigung nicht missbräuchlich oder darauf zielend einzelne, unliebsame, Musiker aus dem Arbeitsverhältnis zu drängen
Kündigt der Arbeitgeber einem Orchestermusiker, weil er das Orchester aus wirtschaftlichen Gründen verkleinern will, ist dies zulässig. Eine Überprüfung auf künstlerische Zweckmäßigkeit dieser Entscheidung ist seitens der Arbeitsgerichte nicht möglich. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist Hornist. Er war seit dem Jahr 1991 als
Unterbleiben der Beteiligung des Orchestervorstands führt nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung
Die Klage blieb vor dem Bundesarbeitsgericht - wie schon in den Vorinstanzen - ohne Erfolg. Die Verkleinerung des Orchesters erfolgte aus nachvollziehbaren wirtschaftlichen Erwägungen. Ob sie - an musikalischen Maßstäben gemessen - richtig war, hatte das Gericht nicht zu beurteilen. Jedenfalls war sie nicht missbräuchlich und zielte nicht darauf, einzelne, etwa unliebsame,
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2011
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- Thüringer Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.08.2009
[Aktenzeichen: 1 Sa 1/09]
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Dokument-Nr. 10965
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