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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.05.2011
- 4 AZR 457/09 -
BAG: Verbandsaustritt unter Nichteinhaltung der satzungsmäßigen Kündigungsfrist
Einvernehmliches Aufheben der Mitgliedschaft in Arbeitgeberverband grundsätzlich möglich
Soll eine einvernehmliche Beendigung der Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband durch eine Aufhebungsvereinbarung ausgeschlossen sein, bedarf es hierfür besonderer Anhaltspunkte in der Satzung des Verbandes. Erwähnt die maßgebende Satzungsbestimmung nur Fallgestaltungen, die eine Beendigung der Mitgliedschaft ohne eine Willensübereinkunft zwischen dem Mitglied und dem Verband ermöglichen, kann grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden, die Satzung untersage eine vertragliche Aufhebung der Mitgliedschaft. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Im zugrunde liegenden Fall stritten die Parteien über Entgeltansprüche der Klägerin aus einem im Mai 2007 geschlossenen tariflichen Entgeltabkommen. Die Klägerin ist Mitglied der IG Metall. Die Beklagte beantragte zu Beginn des Monats März 2007 die einvernehmliche Beendigung ihrer
Keine Entscheidung über mögliche Unwirksamkeit eines Verbandsaustritts als „Blitzaustritt“ nötig
Die Revision der Klägerin blieb vor dem Bundesarbeitsgericht wie schon ihre Klage in den Vorinstanzen ohne Erfolg. Die Satzung des Arbeitgeberverbands stand einer einvernehmlichen Aufhebung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.05.2011
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.03.2009
[Aktenzeichen: 17 Sa 848/08]
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Dokument-Nr. 11686
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