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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 01.06.2017
- 6 AZR 720/15 -
BAG zur fristlosen Kündigung wegen illoyalem Verhalten einer Geschäftsführerin
Vertrauensbasis durch Verhalten zerstört
Betreibt jemand auf intrigante Weise zielgerichtet die Abwahl eines Vereinsvorsitzenden, kann dies die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Durch ein illoyales Verhalten wird die für eine weitere Zusammenarbeit erforderliche Vertrauensbasis zerstört und der Betriebsfriede erheblich gestört. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Im vorliegenden Fall war die Klägerin als Geschäftsführerin bei dem beklagten
Illoyales Verhalten wichtiger Grund für außerordentliche Kündigung
Das Landesarbeitsgericht hat die Kündigungsschutzklage abgewiesen. Die hiergegen gerichtete Revision der Klägerin hatte vor dem Bundesarbeitsgericht Erfolg. Der Kündigung liegt zwar ungeachtet des vorherigen Rücktritts eines Vizepräsidenten ein nach der Vereinssatzung wirksamer Beschluss des Präsidiums zugrunde. Wegen des illoyalen Verhaltens der Klägerin liegt auch ein wichtiger Grund für die
Zurückverweisung an Landesarbeitsgericht
Das Landesarbeitsgericht wird zu prüfen haben, ob entsprechend dem Vortrag des Beklagten eine Anhörung der Klägerin den Fristbeginn gehemmt hat. Dies würde voraussetzen, dass der Klägerin bezogen auf den kündigungsrelevanten Sachverhalt Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde. Ob dies der Fall war, ist zwischen den Parteien streitig geblieben.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.06.2017
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ ra-online
- Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 16.07.2015
[Aktenzeichen: 9 Sa 15/15]
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Dokument-Nr. 24341
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