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Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.05.2021
- I R 4/17 -
Zins für Konzerndarlehen richtet sich nach Fremdvergleich
BFH zu Aspekten des Fremdvergleichs bei Darlehen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 18.05.2021 über die für die
Unternehmensbesteuerung wichtige Frage entschieden, wie hoch der Zins für ein Konzerndarlehen sein darf.
Die Höhe des Zinses, für den ein Konzernunternehmen einem anderen Konzernunternehmen ein
Finanzamt und das FG ermittelten die fremdüblichen Zinssätze auf der Basis der Kostenaufschlagsmethode
Im Streitfall hatte eine inländische Konzerngesellschaft mehrere
Bonität für Zinshöhe richtet sich nach dem Einzelunternehmen
Der BFH ist dem nicht gefolgt. Er hat entschieden, dass die Fremdüblichkeit des vereinbarten Zinssatzes für ein Konzerndarlehen zunächst auf die Weise zu ermitteln ist, dass der vereinbarte Zins mit dem Zins verglichen wird, der bei vergleichbaren Geschäften zwischen unabhängigen Dritten oder zwischen einem der Konzernunternehmen mit einem unabhängigen Dritten verein-bart worden ist (Preisvergleichsmethode). Erst wenn ein derartiger Preisvergleich nicht möglich ist, kann die sog. Kostenaufschlagsmethode angewendet werden, bei der die Selbstkosten des Darlehensgebers ermittelt und um einen angemessenen Gewinnaufschlag erhöht werden.
Bonität des Einzelunternehmens entscheidend
In den Urteilsgründen ist der BFH auch auf weitere Aspekte des Fremdvergleichs eingegangen. So ist bei der für die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.10.2021
Quelle: Bundesfinanzhof, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 30965
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