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Bundesfinanzhof, Urteil vom 30.08.2017
- II R 46/15 -
Unentgeltliche Überlassung von Fußballspielern durch den Sponsor an den Verein ist schenkungsteuerpflichtig
Spielerüberlassung als freigebige Zuwendung an Fußballverein
Überlässt ein Dritter seine Arbeitnehmer einem Fußballverein zum Einsatz als Fußballspieler, Trainer oder Betreuer, ohne dafür eine übliche Vergütung zu erhalten, liegt im Vergütungsverzicht eine freigebige Zuwendung des Dritten an den Verein. Dies hat der Bundesfinanzhof für den Verzicht eines Sponsors zugunsten eines Fußballvereins entschieden und den Verein als schenkungsteuerpflichtig angesehen.
Im zugrunde liegenden Fall stellte der damalige Sponsor des Fußballvereins Spieler, Trainer und Betreuer bei sich als kaufmännische Angestellte oder Repräsentanten ein und bezahlte sie. Die Spieler/Trainer/Betreuer arbeiteten aber nicht für den Sponsor, sondern spielten Fußball für den
Arbeitnehmerüberlassung erfolgt in der Regel nur gegen angemessenes Entgelt
Der Bundefinanzhof teilte im Ergebnis die Auffassung, dass für die unentgeltliche Überlassung der Fußballspieler durch den Sponsor an den
Das Urteil des BFH kann auch für andere Sportarten von Bedeutung sein.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.11.2017
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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Dokument-Nr. 25166
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