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Bundesfinanzhof, Urteil vom 23.06.2015
- III R 38/14 -
Kindergeldanspruch kann auch während eines mehrjährigen Auslandsstudiums des Kindes bestehen
Kind muss lediglich Wohnsitz im Haushalt der Eltern beibehalten
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Eltern für ein Kind, das sich während eines mehrjährigen Studiums außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums aufhält, weiterhin Kindergeld beziehen können, wenn das Kind einen Wohnsitz im Haushalt der Eltern beibehält.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist deutscher Staatsangehöriger mit chinesischer Herkunft. Sein 1994 geborener Sohn absolvierte nach dem Ende seiner schulischen Ausbildung zunächst einen einjährigen Sprachkurs in
Inländischer Wohnsitz wurde trotz Studiums in China beibehalten
Wie bereits zuvor das Finanzgericht folgte der Bundesfinanzhof der Auffassung der Familienkasse nicht. Voraussetzung eines Kindergeldanspruchs ist u.a., dass das Kind einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.10.2015
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
- Kindergeldanspruch bei Au-Pair-Aufenthalt im Ausland setzt mindestens zehn Wochenstunden Sprachunterricht voraus
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 15.03.2012
[Aktenzeichen: III R 58/08]) - BFH: Vergütung für Praktikum eines Studenten kann für Kindergeld nachteilig sein
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 09.06.2011
[Aktenzeichen: III R 28/09])
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Dokument-Nr. 21783
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