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Bundesfinanzhof, Urteil vom 30.06.2022
- IV R 42/19 -
Abfärbung von Verlusten aus gewerblicher Tätigkeit auf die im Übrigen vermögensverwaltende Tätigkeit einer GbR
Rückwirkende Neuregelung verfassungsgemäß
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Verluste aus einer gewerblichen Tätigkeit - im Streitfall solche aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage - bei Überschreiten der sog. Bagatellgrenze einer Umqualifizierung der im Übrigen vermögensverwaltenden Tätigkeit einer GbR nicht entgegen stehen.
Im Streitfall hatte die Klägerin, eine vermögensverwaltende Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), auf einem von ihr vermieteten Grundstück eine Photovoltaikanlage (PVA) errichten lassen, aus deren Betrieb sie zunächst
BFH: Neuregelung und deren rückwirkende Geltung verfassungsgemäß
Der BFH bestätigte das Urteil der Vorinstanz unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung. Er hatte in einem Urteil aus dem Jahr 2018 zunächst die Rechtsauffassung vertreten, dass
Bagatellgrenze auch bei Anwendung der Neuregelung zu beachten
Zudem hat der BFH entschieden, dass die von der Rechtsprechung geschaffene und von der Finanzverwaltung akzeptierte sog.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.12.2022
Quelle: Bundesfinanzhof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32400
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