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Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.06.2023
- IX R 17/21 -
Keine Steuerersparnis durch die Vermietung von Luxusimmobilien
Im Fall einer Liebhaberei sind die aus dieser Tätigkeit stammende Verluste nicht mit anderen positiven Einkünften verrechenbar
Wird ein Objekt mit einer Größe von mehr als 250 qm Wohnfläche vermietet, können aufgrund der Vermietung entstehende Verluste nicht ohne Weiteres mit anderen Einkünften des Steuerpflichtigen verrechnet werden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Im Streitfall hatten die Steuerpflichtigen, ein Elternpaar, insgesamt drei Villengebäude mit einer Wohnfläche von jeweils mehr als 250 qm erworben. Die Immobilien vermieteten sie unbefristet an ihre volljährigen Kinder. Durch die
Gewinnerzielungsabsicht muss belegt werden
Der BFH hat die Verrechnung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.11.2023
Quelle: Bundesfinanzhof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33485
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