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Bundesfinanzhof, Urteil vom 26.04.2012
- V R 2/11 -
Umsatzsteuerpflicht für Privatverkäufe bei eBay: Verkaufen über "eBay" kann umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit sein
Verkauf einer Vielzahl von Gebrauchsgegenständen über mehrere Jahre kann als nachhaltige, unternehmerische Tätigkeit angesehen werden
Beim Verkauf einer Vielzahl von Gebrauchsgegenständen über mehrere Jahre über die Internet-Plattform "eBay" kann eine nachhaltige, unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit vorliegen. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls, eine aus einem Ehepaar bestehende
Nachhaltigkeit einer Tätigkeit ist nach Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen
Die grundsätzliche Frage, ob es sich bei derartigen Verkäufen über "eBay" um eine unternehmerische
Rückweisung der Sache an das Finanzgericht zur Klärung von Detailfragen
Eine Zurückverweisung der Rechtssache an das Finanzgericht zur erneuten Entscheidung war jedoch erforderlich, weil die Feststellungen des Finanzgerichts nicht ausreichten, um beurteilen zu können, ob tatsächlich die GbR oder nur der Ehemann im Rechtsverkehr aufgetreten ist. Außerdem kam bei einigen Veräußerungen die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes in Betracht.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.05.2012
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2012, Seite: 531 CR 2012, 531 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2012, Seite: 523 MMR 2012, 523
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Dokument-Nr. 13499
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