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Bundesfinanzhof, Urteil vom 04.07.2013
- V R 8/10 -
Erwerb eines Portfolios zahlungsgestörter Forderungen ist keine steuerbare Leistung des Forderungskäufers an den Verkäufer
Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob eine ausländische Firma, die ein Portfolio von zahlungsgestörten Forderungen in einem einheitlichen Vorgang von einer Großbank kauft, eine umsatzsteuerbare Leistung an die Verkäufer-Bank erbringt, für die nach der Sondervorschrift des § 13 b des Umsatzsteuergesetzes die Bank die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss und ob die Verkäufer-Bank im Zwischenzeitraum zwischen Vertragsschluss und Stichtag ("cut off date") Leistungen an den Forderungskäufer erbringt.
In dem vorliegenden Fall vertraten das Finanzamt und das Finanzgericht die Rechtsauffassung, der
Nach Verkauf der Forderungen liegt Verwaltung und Vollstreckung der Forderung im Interesse des Forderungskäufers
Der Bundesfinanzhof gab der Klage im Anschluss an ein neueres Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (vom 27. Oktober 2011 C-93/10 -GFKL-) statt. Die
Keine gesonderte zusätzliche steuerbare Leistung
Auch mit Blick auf zusätzliche Aufwendungen, die in dem Zeitraum zwischen dem vereinbarten Stichtag für die Ermittlung des Werts des übertragenen Portfolios ("cut off date") und dem Tag der Abtretung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.09.2013
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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Dokument-Nr. 16806
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