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Bundesfinanzhof, Urteil vom 06.11.2014
- VI R 1/13 -
Aufwendungen für Dichtheitsprüfung einer Abwasserleitung können steuerbegünstigte Handwerkerleistung sein
Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Hausanlage ist als (vorbeugende) Erhaltungsmaßnahme zu beurteilen
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Anlage (Dichtheitsprüfung einer Abwasserleitung) durch einen Handwerker und damit die Erhebung des unter Umständen noch mangelfreien Istzustandes ebenso eine steuerbegünstigte Handwerkerleistung i.S. des § 35 a Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sein kann wie die Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens oder vorbeugende Maßnahmen zur Schadensabwehr.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls beantragte in der Einkommensteuererklärung 2010 für eine Dichtheitsprüfung der Abwasserleitung seines privat genutzten Wohnhauses vergeblich eine
Regelmäßige Überprüfung von Geräten und Anlagen auf deren Funktionsfähigkeit zählt zum Wesen der Instandhaltung
Der Bundesfinanzhof bestätigte die Entscheidung. Das Finanzgericht habe die Dichtheitsprüfung der Abwasserleitungen des privat genutzten Wohnhauses zu Recht als steuerbegünstigte Handwerkerleistungen i.S. des § 35 a Abs. 3 EStG beurteilt. Denn die Dichtheitsprüfung der Abwasserleitung habe der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.01.2015
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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Dokument-Nr. 20531
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