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Bundesfinanzhof, Urteil vom 23.02.2010
- VII R 19/09 -
Erben haben kein Anspruch auf Auskunft aus einer mit dem Vermerk "steuerfrei" abgeschlossenen Erbschaftsteuerakte
Finanzamt trifft keine Treuepflicht zur Unterstützung verfahrensfremder Zwecke
Das Finanzamt ist nicht dazu verpflichtet, einer Miterbin Kopien der von Kreditinstituten eingereichten Anzeigen über die dort geführten Konten und Depots des verstorbenen Erblassers zu überlassen. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz verpflichtet u.a. Banken, dem
Klägerin verlangt Kopien von Anzeigen der Banken
Jahre später erbat die Klägerin vom
Erbe hat ohne Besteuerungsverfahren keinen Auskunftsanspruch gegenüber Finanzamt
Der Bundesfinanzhof bestätigte das klageabweisende Urteil des Finanzgerichts. Ein Erbe, so der Bundesfinanzhof, habe keinen Auskunftsanspruch gegen das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.04.2010
Quelle: ra-online, BFH
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Dokument-Nr. 9530
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