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Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.01.2023
- XI R 29/22 -
Organschaft im Umsatzsteuerrecht
BFH bestätigt Umsatzsteuerschuldnerschaft des Organträgers
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit zwei die Organschaft betreffenden Entscheidungen zum einen seine Rechtsprechung zur finanziellen Eingliederung geändert und zum anderen ein neues Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gerichtet. Beide Entscheidungen sind nach Vorabentscheidung durch den EuGH ergangen.
In dem Verfahren –XI R 29/22 sieht der BFH die sich aus § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ergebende Steuerschuldnerschaft des Organträgers für die Umsätze der
Änderung der Rechtsprechung zur finanziellen Eingliederung
Im Hinblick auf das Kriterium der Willensdurchsetzung ändert der BFH allerdings seine Rechtsprechung zur finanziellen Eingliederung. Für das Bestehen einer
Erneute EuGH-Vorlage zur Nichtsteuerbarkeit sog. Innenumsätze
Mit dem Beschluss vom 26.01.2023 – V R 20/22 (V R 40/19) soll geklärt werden, ob an der bisherigen Annahme der
Weitreichende Folgen für nicht zum vollen Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmen
Sollte der EuGH entscheiden, dass Innenumsätze entgegen der ständigen BFH-Rechtsprechung steuerbar sind, hätte dies weitreichende Folgen. Umsatzsteuerrechtlich dient die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.03.2023
Quelle: Bundesfinanzhof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32752
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