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Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.07.2021
- I ZR 139/20 -
BGH zum Markenschutz des Goldtons des "Lindt-Goldhasen"
Goldton des Lindt-Goldhase genießt Markenschutz
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Goldton des "Lindt-Goldhasen" Markenschutz genießt. Das Berufungsgericht müsse nun prüfen, ob die Beklagte die Benutzungsmarke der Klägerinnen an dem Goldton des "Lindt-Goldhasen durch den Vertrieb ihrer in goldfarbener Folie verpackten Schokoladenhasen verletzt hat.
Die Klägerinnen sind Gesellschaften der Unternehmensgruppe Lindt & Sprüngli, die seit 1952 in Deutschland den "Lindt-Goldhase" in goldener Folie und seit 1994 im aktuellen
BGH: Goldton des Lindt-Goldhase markenrechtlich geschützt
Das Oberlandesgericht hat die Klage abgewiesen. Es hat angenommen, die Klage sei unbegründet, weil die Klägerinnen nicht Inhaberinnen einer Benutzungsmarke gemäß § 4 Nr. 2 MarkenG an dem goldenen Farbton des
Marke besitzt unabhängig eines Herkunftshinweises Verkehrsgeltung
Der Erwerb von Verkehrsgeltung setzt nicht voraus, dass das Farbzeichen als "Hausfarbe" für sämtliche oder zahlreiche Produkte des Unternehmens verwendet wird. Ebenso wenig kommt es darauf an, ob der Verkehr dann, wenn der
Vorliegen einer Markenrechtverletzung durch Berufungsgericht zu prüfen
Gegen eine Verkehrsgeltung des Goldtons spricht schließlich nicht, dass er zusammen mit ebenfalls verkehrsbekannten Gestaltungselementen des
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.08.2021
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30627
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