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Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.10.2011
- I ZR 140/10 -
Google kann bei Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Werke in Vorschaubildern nicht wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden (Vorschaubilder II)
Bundesgerichtshof entscheidet erneut über die urheberrechtliche Zulässigkeit der Bildersuche bei Google
Google kann nicht wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, wenn urheberrechtlich geschützte Werke in Vorschaubildern ihrer Suchmaschine wiedergegeben werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Die von Google betriebene Internetsuchmaschine verfügt über eine textgesteuerte Bildsuchfunktion, mit der man durch Eingabe von Suchbegriffen nach Abbildungen suchen kann, die Dritte im Zusammenhang mit dem Suchwort ins
Sachverhalt
Der Kläger ist Fotograf. Im Dezember 2006 und März 2007 wurden auf Suchanfragen die Abbildungen eines vom Kläger angefertigten Lichtbildes der Fernsehmoderatorin Collien Fernandes als Vorschaubilder angezeigt. Als Fundort der Abbildungen wurden zwei näher bezeichnete Internetseiten angegeben. Der Kläger hat vorgetragen, er habe den Betreibern dieser Internetseiten keine Nutzungsrechte an der Fotografie eingeräumt. Er hat die Beklagte wegen
Das Landgericht Hamburg hat der Klage stattgegeben. Das Berufungsgericht hat die Klage abgewiesen. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Klägers zurückgewiesen.
Urheber muss ggf. technisch mögliche Vorkehrungen gegen Auffinden und Anzeigen von Abbildungen durch Suchmaschinen treffen
Der Bundesgerichtshof hat im vergangenen Jahr entschieden, dass ein Urheber, der eine Abbildung eines urheberechtlich geschützten Werkes ins
Einwilligung in Wiedergabe von Vorschaubildern ist auch herzuleiten, wenn Einstellung der Bilder ins Internet durch Dritte - mit Zustimmung des Urhebers - erfolgt
Der Bundesgerichtshof stellt in seinem jetzigen Urteil klar, dass eine solche, die Rechtswidrigkeit des Eingriffs ins Urheberrecht ausschließende Einwilligung auch dann vorliegt, wenn eine Abbildung eines Werkes von einem Dritten mit Zustimmung des Urhebers ohne Schutzvorkehrungen ins
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.10.2011
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Landgericht Hamburg, Urteil vom 26.09.2008
[Aktenzeichen: 308 O 248/07] - Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 23.06.2010
[Aktenzeichen: 5 U 220/08]
Jahrgang: 2012, Seite: 973 BB 2012, 973 | Zeitschrift: Computer und Recht (CR)
Jahrgang: 2012, Seite: 333 CR 2012, 333 | Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
Jahrgang: 2012, Seite: 602 GRUR 2012, 602 | Zeitschrift: Der IT-Rechts-Berater (ITRB)
Jahrgang: 2012, Seite: 100 ITRB 2012, 100 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2012, Seite: 662 MDR 2012, 662 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2012, Seite: 383 MMR 2012, 383 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2012, Seite: 1886 NJW 2012, 1886
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Dokument-Nr. 12431
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