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Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.04.2014
- I ZR 224/12 -
Kommerzielle Nutzung der Online-Flugdatenbank einer Fluggesellschaft durch ein Reiseportal ist nicht wettbewerbswidrig
Bundesgerichtshof zum so genannten "Screen Scraping"
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der automatisierte Abruf von Daten von einer Internetseite, um sie auf einer anderen Internetseite anzuzeigen (so genanntes "Screen Scraping") wettbewerbsrechtlich zulässig sein kann.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist eine
OLG untersagt kommerzielle Nutzung der Online-Flugdatenbank
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Auf die Berufung der Klägerin hat das Oberlandesgericht die Beklagte antragsgemäß zur Unterlassung verurteilt. Es hat angenommen, der geltend gemachte Unterlassungsanspruch sei wegen unlauteren Schleichbezugs gemäß § 4 Nr. 10 UWG* begründet. Auf die Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil aufgehoben und Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
BGH verneint wettbewerbswidrigen Behinderung der Klägerin
Der Bundesgerichtshof hat eine wettbewerbswidrige Behinderung der Klägerin gemäß § 4 Nr. 10 UWG verneint. Im Streitfall führt eine Gesamtabwägung der Interessen der Mitbewerber, der Verbraucher sowie der Allgemeinheit nicht zu der Annahme, dass die Klägerin durch die beanstandete
Geschäftsmodell der Beklagten fördert Preistransparenz auf dem Markt der Flugreisen
Ein Unlauterkeitsmoment kann allerdings darin liegen, dass eine technische Schutzvorrichtung überwunden wird, mit der ein Unternehmen verhindert, dass sein Internetangebot durch übliche Suchdienste genutzt werden kann. Einer solchen technischen Schutzmaßnahme steht es aber - anders als es das Berufungsgericht angenommen hat - nicht gleich, dass die Klägerin die
Erläuterungen
* - § 4 UWG (Beispiele unlauterer geschäftlicher Handlungen) lautet auszugsweise:
Unlauter handelt insbesondere, wer
[...]
10. Mitbewerber gezielt behindert;
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.04.2014
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Landgericht Hamburg, Urteil vom 28.02.2010
[Aktenzeichen: 310 O 31/09] - OLG Hamburg verbietet Reiseportal kommerzielle Nutzung der Online-Flugdatenbank einer Fluggesellschaft
(Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg, Urteil vom 24.10.2012
[Aktenzeichen: 5 U 38/10])
Jahrgang: 2014, Seite: 785 GRUR 2014, 785 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2014, Seite: 740 MMR 2014, 740
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Dokument-Nr. 18133
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