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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16.01.2019
- IV ZB 20/18 -
BGH: Keine Verlängerung der Erbausschlagungsfrist wegen Auslandsaufenthalts bei Tagesausflug nach Dänemark
Tagesausflug stellt kein Auslandsaufenthalt dar
Ein Tagesausflug nach Dänemark führt nicht zu einer Verlängerung der Erbausschlagungsfrist wegen eines Auslandsaufenthalts gemäß § 1944 Abs. 3 BGB. Denn ein Tagesausflug in ein benachbartes Land stellt keinen Auslandsaufenthalt im Sinne der Vorschrift dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall musste der Bundesgerichtshof im Jahr 2018 darüber entscheiden, ob ein mehrstündiger
Tagesausflug kein Auslandsaufenthalt
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Der Aufenthalt des Kindes und dessen Vaters für einige Stunden in Dänemark stelle kein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.04.2020
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Husum, Beschluss
[Aktenzeichen: 11 VI 66/17] - Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.08.2018
[Aktenzeichen: 3 Wx 33/18]
Jahrgang: 2019, Seite: 466 DNotZ 2019, 466 | Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ)
Jahrgang: 2019, Seite: 558 FamRZ 2019, 558 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2019, Seite: 297 MDR 2019, 297 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2019, Seite: 1071 NJW 2019, 1071 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2019, Seite: 199 NJW-Spezial 2019, 199 | Zeitschrift: Der Deutsche Rechtspfleger (Rpfleger)
Jahrgang: 2019, Seite: 340 Rpfleger 2019, 340
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Dokument-Nr. 28632
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