Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.03.2015
- IV ZR 400/14 -
BGH: Erbunwürdigkeit des Ehemanns infolge Tötungsversuchs an dementer Ehefrau
Anerkennenswerte Motivlage des Erbunwürdigen unerheblich
Versucht der Ehemann seine seit langer Zeit an Demenz erkrankte und nicht mehr ansprechbare Ehefrau zu töten, begründet dies für sich genommen seine Erbunwürdigkeit nach § 2239 Abs. 1 Nr. 1 BGB. Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, dass der Tötungsversuch aufgrund des Gefühls der Aussichtslosigkeit und Verzweiflung getätigt wurde. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1991 errichtete ein Ehepaar ein gemeinsames Testament, durch das sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzten und ihre drei Kinder als Schlusserben. Im Jahr 1997 erkrankte die
Landgericht gab Feststellungsklage statt, Oberlandesgericht wies sie ab
Während das Landgericht Gießen der Feststellungsklage stattgab, wies das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. die Klage ab. Seiner Ansicht nach sei der
Bundesgerichtshof bejahte Erbunwürdigkeit des Ehemanns trotz minder schweren Falls eines Tötungsversuchs
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten des Sohns und hob daher die Entscheidung der Vorinstanz auf. Der
Motivlage des Erbunwürdigen unerheblich
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs komme es auf die Motivlage des Erbunwürdigen nicht an. Daher sei selbst dann von einer
Klärung der Schuldfähigkeit des Ehemanns
Der Bundesgerichtshof verwies den Rechtsstreit an das Oberlandesgericht zurück, um die Frage der Schuldfähigkeit des Ehemanns zu klären.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.05.2015
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Gießen, Urteil vom 27.05.2013
[Aktenzeichen: 2 O 417/12] - Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 28.05.2014
[Aktenzeichen: 1 U 152/13]
Jahrgang: 2015, Seite: 472 MDR 2015, 472 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2015, Seite: 1382 NJW 2015, 1382
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 21031
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21031
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.