Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.03.2017
- IV ZR 533/15 -
Private Krankenversicherung kann zur Kostenübernahme einer Lasik-Operation zur Beseitigung einer Fehlsichtigkeit verpflichtet sein
BGH zur Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Lasik-Operation an den Augen in der privaten Krankenversicherung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Fehlsichtigkeit auf beiden Augen von -3 bzw. -2,75 Dioptrien eine Krankheit im Sinne von § 1 Abs. 2 der Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung darstellt und der private Krankenversicherer deshalb bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen auch die Kosten einer Lasik-Operation zur Beseitigung dieser Fehlsichtigkeit tragen muss.
In dem zugrunde liegenden Rechtsstreit begehrte die Klägerin, die eine Lasik-Operation erfolgreich hatte durchführen lassen, die Erstattung der dafür angefallenen Kosten in Höhe von rund 3.500 Euro.
In § 1 Abs. 2 der dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
"Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten
Vorinstanzen weisen Klage ab
Die Klage blieb in den Vorinstanzen erfolglos. Das Landgericht Heidelberg als Berufungsgericht hat im Anschluss an Ausführungen des vom Amtsgericht Heidelberg beauftragten medizinischen Sachverständigen angenommen, dass es bereits an einer bedingungsgemäßen Krankheit fehle, weil vom Vorliegen einer Krankheit bei einer Fehlsichtigkeit nur gesprochen werden könne, wenn eine Abweichung vom natürlichen körperlichen Zustand der versicherten
Für Krankheitsbegriff ist Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers entscheidend
Der Bundesgerichtshof hat demgegenüber klargestellt, dass es für den Krankheitsbegriff in Allgemeinen
Tragen einer Sehhilfe bei Fehlsichtigkeit stellt keine Heilbehandlung dar
Der Bundesgerichtshof hat den Rechtsstreit zur Prüfung der weiteren Frage, ob die durchgeführte
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.03.2017
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Amtsgericht Heidelberg, Urteil vom 18.11.2014
[Aktenzeichen: 30 C 103/14] - Landgericht Heidelberg, Urteil vom 18.11.2015
[Aktenzeichen: 4 S 49/14]
- Krankenkasse muss Kosten für spezielle Laser-Augenoperation nicht übernehmen
(Amtsgericht München, Urteil vom 09.01.2009
[Aktenzeichen: 112 C 25016/08 ]) - Kosten für lasergestützte Augenoperation bei "Grauem Star" sind beihilfefähig
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 03.02.2017
[Aktenzeichen: 5 K 950/16.KO])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2017, Seite: 337 zfs 2017, 337
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24057
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24057
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.