Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.03.2009
- KZR 82/07 -
BGH bestätigt Missbrauchsvorwurf gegen Lufthansa bei Reisestellenkarten
Marktbeherrschende Stellung
Die Deutsche Lufthansa AG (Lufthansa) darf Kreditkartenunternehmen nicht die Erlaubnis verweigern, in Kartenabrechnungen die Umsatzsteuer auf ihre Flugleistungen auszuweisen. Das hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs entschieden.
Die Klägerin bietet eine Reisestellenkarte ("Lodge Card") mit Vorsteuerabzugsmöglichkeit an.
Lufthansa Tochtergesellschaft AirPlus verweigerte Ausweis der Umsatzsteuer
Die Lufthansa bietet über ihre Tochtergesellschaft AirPlus ebenfalls
Vorinstanzen sehen missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung
Der Bundesgerichtshof hat - in Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Düsseldorf - in der Weigerung der Lufthansa, der Klägerin den Umsatzsteuerausweis zu gestatten, die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung i.S. von Art. 82 EG gesehen.
Reisestellenkarten mit Vorsteuerabzugsmöglichkeit bilden einen eigenständigen Markt
Nach der Entscheidung des BGH bilden
Monopolstellung
Die Lufthansa verschaffe ihrer Tochtergesellschaft AirPlus mit ihrer Weigerung gegenüber der Klägerin eine
BGH verweist die Sache zurück
Gleichwohl hat der BGH die Sache an das Berufungsgericht zur weiteren Aufklärung zurückverwiesen. Das Oberlandesgericht war davon ausgegangen, dass die Lufthansa für die Gestattung keine Gegenleistung verlangen könne, weil sie auch ihrer Tochtergesellschaft AirPlus für die gleiche Leistung nichts in Rechnung stelle. Insofern kann hier jedoch nach Auffassung des BGH nicht auf die konzerninterne Handhabung abgestellt werden. Vielmehr kommt es darauf an, ob für die Gestattung des Umsatzsteuerausweises auch sonst üblicherweise eine Gegenleistung – etwa für erhöhten Verwaltungsaufwand – verlangt und gezahlt wird. Hierzu hat das Berufungsgericht bislang noch keine Feststellungen getroffen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.03.2009
Quelle: ra-online (pt)
- Landgericht Köln, Urteil vom 19.05.2006
[Aktenzeichen: 81 O (Kart) 170/05] - Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 05.12.2007
[Aktenzeichen: VI-U (Kart) 25/06]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 7350
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7350
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.