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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 03.04.2019
- StB 5/19 -
BGH: Beschwerde gegen noch nicht vollstreckten Haftbefehl kann nicht allein auf verweigerter Akteneinsicht gestützt werden
Kein Zurückstellen der Beschwerdeentscheidung bis Möglichkeit einer Akteneinsicht
Eine Beschwerde gegen einen noch nicht vollstreckten Haftbefehl kann nicht allein darauf gestützt werden, dass dem Verteidiger die Akteneinsicht verweigert wurde. Die Entscheidung über die Beschwerde muss auch nicht solange zurückgestellt werden, bis eine Akteneinsicht ohne Gefährdung des Untersuchungszwecks möglich ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2017 wurde gegen einen Mann auf Antrag des Generalbundesanwalts vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs ein
Keine Aufhebung des Haftbefehls wegen verweigerter Akteneinsicht
Der Bundesgerichtshof verneinte eine Aufhebung des Haftbefehles allein aufgrund dessen, dass dem Verteidiger die
Kein Zurückstellen der Beschwerdeentscheidung bis Möglichkeit einer Akteneinsicht
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs müsse die Entscheidung über die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.10.2020
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2019, Seite: 2105 NJW 2019, 2105 | Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ)
Jahrgang: 2019, Seite: 478 NStZ 2019, 478
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Dokument-Nr. 29337
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