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Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.11.2004
- VI ZR 357/03 -
BGH: Kein Anspruch auf Ausgleich der unfallbedingten Wertminderung eines 16 Jahre alten Fahrzeugs mit Marktpreis von 2.100 Euro
Unfallschaden wirkt sich angesichts des geringen Marktpreises nicht wertmindernd aus
Dem Eigentümer eines Unfallfahrzeugs steht kein Anspruch auf Ausgleich der unfallbedingten Wertminderung zu, wenn sich der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs lediglich auf 2.100 Euro beschränkt. Angesichts des geringen Marktpreises wirkt sich der Unfallschaden nicht wertmindernd aus. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2002 kam es zwischen zwei Autofahrern zu einem
Amtsgericht und Landgericht weisen Klage ab
Sowohl das Amtsgericht Rendsburg als auch das Landgericht Kiel wiesen die Klage der Unfallgeschädigten auf Ausgleich der unfallbedingten
Bundesgerichtshof verneint ebenfalls unfallbedingte Wertminderung
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Revision der Unfallgeschädigten zurück. Einen merkantilen Minderwert des Fahrzeugs infolge des Verkehrsunfalls sei zu verneinen gewesen. Bei dem merkantilen Minderwert handele es sich um eine Minderung des Verkaufswerts, die trotz völliger und ordnungsgemäßer Instandsetzung eines bei einem Unfall erheblich beschädigten Fahrzeugs allein deshalb verbleibe, weil auf dem Gebrauchtwagenmarkt Unfallfahrzeuge einen geringeren Preis erzielen als unfallfreie. Dies sei darauf zurückzuführen, dass trotz fachgerechter Reparatur verborgene technische Mängel nicht auszuschließen seien und das Risiko höherer Schadenanfälligkeit bestehe. Die dadurch entstehende Wertdifferenz stelle grundsätzlich einen zu ersetzenden Sachschaden dar.
Kein merkantiler Minderwert bei alten Fahrzeugen
Ab einem bestimmten Alter bzw. einer bestimmten Laufleistung scheide jedoch ein
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Zur Bemessung der Nutzungsausfallentschädigung und des merka ntilen Minderwerts bei einem älteren Kraftfahrzeug.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.03.2016
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Kiel, Urteil vom 06.11.2003
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2005, Seite: 268 MDR 2005, 268 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2005, Seite: 277 NJW 2005, 277 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2005, Seite: 82 NZV 2005, 82 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2005, Seite: 284 VersR 2005, 284 | Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)
Jahrgang: 2005, Seite: 668 ZIP 2005, 668
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Dokument-Nr. 22374
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