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Bundessozialgericht, Urteil vom 18.03.2021
- B 10 EG 3/20 R -
Krankengeld kann Elterngeld Plus reduzieren
Bundessozialgericht zur Anrechnung von Krankengeld auf Elterngeld Plus
Elterngeld Plus wird Eltern gezahlt, die ihr Kind gemeinsam erziehen und frühzeitig wieder eine Teilzeitarbeit aufnehmen. Fällt das Einkommen eines Elternteils aus einer Teilzeittätigkeit während des Bezugs von Elterngeld Plus krankheitsdingt weg, wird das ersatzweise gezahlte Krankengeld auf das Elterngeld Plus angerechnet. Dadurch kann sich das Elterngeld Plus bis auf das Mindestelterngeld reduzieren. Dies hat der 10. Senat am 18. März entschieden.
Die Klägerin hatte nach der Geburt ihres Sohnes im Juli 2015 ihre Erwerbstätigkeit in Teilzeit fortgeführt und ab dem 5. Lebensmonat des Kindes
BSG bejahrt Anrechnung des Krankengeldes auf das Elterngeld Plus
Das Bundessozialgericht hat die klagabweisende Entscheidung des Landessozialgerichts bestätigt.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.03.2021
Quelle: Bundessozialgericht, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 30011
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