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Bundessozialgericht, Urteil vom 23.04.2024
- B 12 BA 3/22 R -
Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden
Keine Beitragsfreiheit bei Pauschalversteuerung nach Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung
Aufwendungen von mehr als 110 Euro je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier sind als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden. Das Bundessozialgericht hat der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen Recht gegeben und die gegenteiligen Entscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben.
Das klagende Unternehmen feierte mit seinen Beschäftigten am 5. September 2015 ein
Nachforderung war rechtmäßig
Dies war rechtmäßig. Nach den maßgeblichen Vorschriften kommt es entscheidend darauf an, dass die pauschale Besteuerung „mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum“ erfolgt. Dies wäre im konkreten Fall die Entgeltabrechnung für September 2015 gewesen. Tatsächlich wurde die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.04.2024
Quelle: Bundessozialgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33934
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