Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundessozialgericht, Urteil vom 08.12.2022
- B 2 U 14/20 R -
DRK-Helfer bei gegenseitigen Freundschaftsbesuchen unfallversichert
Ehrenamtliche Tätigkeit umfassend geschützt
Ein ehrenamtlicher Vereinsvorsitzender eines Ortsvereins des Deutschen Roten Kreuzes eV (DRK) ist bei der Teilnahme an einer Versammlung eines anderen DRK Ortsvereins unfallversichert. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.
Der Kläger ist ehrenamtlicher Vorsitzender eines DRK-Ortsvereins, der seit 25 Jahren eine Freundschaft mit einem anderen DRK-Ortsverein pflegt. Die Mitglieder der Ortsvereine besuchen sich regelmäßig wechselseitig zu ihren Generalversammlungen und führen gemeinsame Veranstaltungen durch. Auf Einladung fuhren der Kläger und fünf weitere Mitglieder seines Ortsvereins an einem Samstagabend im März 2017 im Mannschaftsbus zur General-versammlung des befreundeten Ortsvereins. Hierbei verunglückten sie. Der Kläger wurde schwer verletzt.
Innerer Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit entscheidend
Das Bundessozialgericht hat die stattgebenden Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt. Der Versicherungsschutz für Personen, die in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich tätig sind, umfasst nicht nur Hilfetätigkeiten in Unglücksfällen, sondern auch sonstige Tätigkeiten, die den Zwecken des Hilfsdienstes wesentlich dienen. § 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII schützt umfassend die unentgeltliche, insbesondere ehrenamtliche
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.12.2022
Quelle: Bundessozialgericht, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 32446
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil32446
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.